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Hausordnung

Hausordnung des Ratskellers

Stand: 12.09.2022


Mit Betreten des Ratskellers bzw. dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Hausordnung vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie dem Lokal fernzubleiben.


Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Besuches bitten wir Sie folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

1. Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals sowie des Vorstands des Stadtjugendrings Crailsheim e.V. ist immer unverzüglich, ohne Diskussion und unbedingt Folge zu leisten. Der direkte Eingangsbereich an der Kasse ist aus Sicherheitsgründen und für einen reibungslosen Verlauf der Kontrollen sowie zur Einhaltung der Flucht- und Rettungswege, freizuhalten.

2. Einlass

Der Einlass kann verwehrt werden, falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb und die Gäste darstellt. Dazu können beispielsweise unter anderem folgende Personen gezählt werden:

  • stark angetrunkene / alkoholisierte Personen

  • Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen

  • Personen, die bereits Hausverbot haben

Gäste, die Unruhe stiften, unflätig werden, sich gewalttätig verhalten sowie den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird auf Grundlage des Hausrechts durchgesetzt und beinhaltet ein sofortiges Entfernen der Person aus den Räumlichkeiten des Ratskellers, im Bedarfsfall auch mit Unterstützung von Polizei- oder Sicherheitskräften. Das Hausverbot wird in der Regel mündlich ausgesprochen und bei besonders schweren Fällen per Einschreiben auch schriftlich mitgeteilt. Grobe Verstöße wie z.B. Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet und der Verursacher wird für den entstandenen Schaden unter Zuhilfenahme der Strafverfolgungsbehörden haftbar gemacht.

3. Mitgebrachte Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr von Fremdgetränken ist untersagt. In den Räumlichkeiten erworbene Getränke dürfen im Allgemeinen nicht mit nach draußen genommen werden und sind ohne Ausnahme im Lokal zu verzehren. Mitgebrachte Getränke werden vom Personal konfisziert. ES DÜRFEN KEINE SPIRITUOSEN IM RATSKELLER MITGEBRACHT UND / ODER KONSUMIERT WERDEN.

4. Fotoaufnahmen

Im Ratskeller werden Fotoaufnahmen durch externe Fotografen angefertigt. Mit Betreten erklären Sie zunächst grundsätzlich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet. Falls Sie im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, teilen Sie dies bitte umgehend bei Kenntnis dem Fotografen oder dem Personal mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht. Falls Sie die Bilder erst später im Internet entdecken und ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, kontaktieren Sie uns oder unseren Medienpartner bitte per E-Mail mit der genauen Angabe, welches Bild von Ihnen beanstandet wird.

5. Kontrollstempel / Einlassbänder

Auch beim kurzfristigen und nur vorübergehenden Verlassen des Ratskellers ist bei Veranstaltungen mit Eintrittspreis ein Kontrollstempel/Eintrittsarmband erforderlich. Dieser Stempel / Dieses Armband ist als Beleg für den bereits bezahlten Eintrittspreis anzusehen. Ein Eintritt ohne Stempel ist nur an Tagen gestattet, an denen der Eintritt frei ist oder wenn zu später Stunde der Eintritt freigegeben wurde.

6. Jugendschutz

Der Besucher verpflichtet sich, dass gesondert aushängende Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen, um unsere Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Generell gilt: Personen unter 16 Jahren ist das Betreten des Ratskellers untersagt, insofern im Vorfeld einer Veranstaltung nichts anderweitiges bekannt gemacht wurde. Ein Personalausweis ist immer mitzuführen. Auf der Website des Stadtjugendrings Crailsheim e.V. (www.sjr-crailsheim.de) besteht die Möglichkeit, für Veranstaltungen, die nach 24 Uhr enden, ein Formular zur Übertragung der Fürsorgepflicht an volljährige Begleitpersonen herunterzuladen. Dieses ist vor Beginn der Veranstaltung von den betroffenen Personen auszufüllen sowie von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Auf vollständige Daten ist dabei zu achten. Dieses Formular wird an der Kasse zusammen mit den Personalausweisen der betroffenen Personen (Minderjährige/r, Aufsichtsperson) bis zum endgültigen Verlassen der Veranstaltung aufbewahrt. Das Fürsorgeformular bleibt aus Nachweiszwecken beim Veranstalter. Eine Fälschung dieses Formulars wird strafrechtlich aufgrund des Tatverdachts einer Urkundenfälschung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt.

7. Waffen und ähnliche Gegenstände

Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strikt verboten. Zur Kontrolle können stichprobenartige Durchsuchungen am Körper, der Kleidung und Taschen von autorisiertem Personal gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Dies geschieht nur bei wirklich begründetem Verdacht. Bei Waffenbesitz erfolgt ein sofortiges Hausverbot sowie eine umgehende Meldung an die Polizei.

8. Brandfall

Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen. Eine Benutzung der Notausgänge ohne Notfall ist strengstens untersagt. Beim Ertönen der Alarmsirene, auch im Falle eines Fehlalarms, ist der Ratskeller umgehend, bis zur endgültigen Klärung der Situation, zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten.

9. Vorplatz

Auf den zum Ratskeller gehörenden Flächen, einschließlich des Vorplatzes, ist der Besitz, die Einnahme oder die Weitergabe von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verboten.

Die Besucher des Ratskellers werden  gebeten, sich beim Verlassen des Veranstaltungsortes sowie auf dem Vorplatz leise zu verhalten. Eine Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft zu später oder früher Stunde sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Hausverbot oder Strafanzeige kann auch der belegt werden, der außerhalb der Räumlichkeiten für Ärger und Unmut sorgt. Grundsätzlich ist der Bereich vor dem Ratskeller kein Platz für Partys, sondern nur für das Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten gedacht. Zigaretten bitte in die dafür vorgesehenen Mülleimer entsorgen. Sollte eine Person nachweislich rücksichtslos Zigaretten oder sonstigen Unrat auf dem Boden hinterlassen, so behalten wir uns vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe eines gesetzlich üblichen Ordnungsgeldes zu vereinnahmen.

10. Garderobe

Für Wertgegenstände, die an der Garderobe zurückgelassen werden, kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. DIE INANSPRUCHNAHME ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. Fundsachen stellen wir nach jeder Veranstaltung auf unsere Homepage.

11. Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten erfahren Sie am Eingang, beim Personal, sowie auf der Webseite https://ratskeller-crailsheim.de/. Der Gast verpflichtet sich beim Betreten des Ratskellers, Getränke am Ende der Öffnungszeiten zügig auszutrinken oder gegebenenfalls stehen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, da wir als Geschäftsbetrieb ansonsten rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Getränke dürfen den Ratskeller nicht verlassen.

Grundsätzliche Öffnungszeiten:

Fr: 20.30 Uhr - 24.00 Uhr.

Bei Sonderveranstaltungen und Feiertagen können abweichende Öffnungszeiten gelten. Diese können bei unserem Personal erfragt werden.

12. Alkohol am Steuer

Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug angereist sind, bitten wir Sie zu beachten, dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Wenn Sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen, sind wir natürlich gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen. Das Personal ist berechtigt, angetrunkene Personen, die sich bewusst alkoholisiert hinters Steuer setzen, umgehend der Polizei zu melden.

13. Werbemittel im Ratskeller

Das Verteilen von Werbung wie Flyern und ähnlichem Material ist erst einmal ausschließlich dem Personal gestattet. Wird ohne Erlaubnis Werbung vor oder in den Räumlichkeiten des Ratskellers verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher/in Rechnung gestellt. 
14. Nichtraucherschutz

Seit dem 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ein Rauchverbot. In den Innenräumen (Ratskeller) herrscht ohne Ausnahme Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung droht Hausverbot, da dies zur Auslösung der Brandschutzmeldeanlange und der damit einhergehenden Benachrichtigung der Feuerwehr führt. Die durch diesen Einsatz entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Als Raucherzone ist der Vorplatz des Ratskellers ausgewiesen.

15. Datenschutzerklärung

Falls in Ausnahmefällen persönliche Daten erhoben werden, beispielsweise bei Verlosungen, Gutscheinen, Newslettern etc. werden diese Daten von uns sorgfältig unter Verschluss gehalten und ausschließlich für den angegebenen Zweck benutzt. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte findet nicht statt.

 

Wir wünschen Euch einen schönen Aufenthalt und viel Vergnügen. Bei Problemen und/oder Fragen wendet Euch bitte vertrauensvoll an unser Personal.


Ihr Team des Ratskellers Crailsheim

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